Google führt neue Linkattribute ein - was ändert sich?

SEO Blog
12Sep

Bereits seit 15 Jahren gibt es nun schon das Linkattribut “nofollow”, um der Verbreitung von Spam-Kommentaren entgegenzuwirken. Bei Links, die in Bezug auf Werbung oder Sponsoring gesetzt werden, wurde das Attribut zeitnah auch als optimale Variante empfohlen. Da sich das Internet stetig weiterentwickelt und es sich auch seit 15 Jahren stark verändert hat, musste nun auch das “nofollow” erweitert werden.

Welche neuen Linkattribute stellt Google zur Verfügung?

Am 10.09.2019 hatte Google mitgeteilt, dass es nun auch zwei neue Methoden gibt, um eine nofollow Verlinkung herzustellen. So haben Seitenbetreiber neue Möglichkeiten, um die Identifikation ihrer Links in der Google-Suche anzupassen. Neben dem Attribut nofollow gibt es nun diese beiden Varianten:

  1. rel = “sponsored”: Wenn Sie auf Ihrer Webseite Links zum Zwecke der Werbung oder aufgrund von Sponsoring verlinken möchten, dann nutzen Sie hierzu ab sofort einfach das Attribut “sponsored”. Dieses können Sie für alle Links verwenden, die Sie als vergütet kennzeichnen wollen.
  2. rel = “ugc”: Dieses Attribut steht ausgeschrieben für User Generated Content und soll in Zukunft für Links verwendet werden, die aus Kommentaren oder Beiträge in Foren generiert wurden.

Den Attributwert “nofollow” können Sie selbstverständlich weiterhin verwenden. Nutzen Sie diesen dann, wenn Sie eine Internetseite verlinken möchten, ohne, dass dabei eine Vererbung von Linkjuice stattfindet.

Sind die neuen Linkattribute gleichwertig mit nofollow?

Als das Attribut nofollow noch neu war, wurde es von dem Algorithmus geflissentlich ignoriert. Dies ist nun anders – alle vorgenannten Attribute werden gleichermaßen als Hinweise gedeutet, wie ein Link in der Google-Suche behandelt werden soll.

Wieso werden die neuen Attribute nicht wie nofollow ignoriert?

Die neuen Kennzeichnungsmethoden werden deshalb nicht ignoriert, da in einem Link immer Informationen enthalten sind, mit denen die Suche optimiert werden kann. Beispielsweise enthalten Links Wörter, die auf den Inhalt hinweisen. Mit der Umstellung auf die neuen Hinweismethoden, soll nun verhindert werden, dass wertvolle Informationen übersehen werden. Zudem haben Webmaster so die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass die Links unterschiedlich behandelt werden und nicht jeder Link Linkjuice vererbt bekommt.
Da Google sich dessen bewusst ist, dass die Einführung der neuen Attribute Fragen aufwirft, hat der Konzern auch eine Frage-Antwort-Liste entworfen. Dort sind die wichtigsten Fragen mitsamt Antworten von Google aufgeführt.

Kann ich meine vorhandenen nofollow-Verlinkungen beibehalten?

Wenn Sie sich nun fragen, ob Sie etwas an Ihren bereits gesetzten nofollow-Links ändern müssen, dann wird diese Frage ganz klar mit “Nein” beantwortet. Sie können die Verlinkung mit nofollow weiterhin dazu nutzen, um den Link dahingehend zu identifizieren, dass kein Linkjuice vererbt werden soll. Das Attribut wird wie zuvor weiterhin als solches behandelt. Eine Änderung an bereits vorhandenen Links ist nicht von Nöten.

Ist es möglich mehrere rel-Werte bei einer Verlinkung zu nutzen?

Sie haben die Möglichkeit mehrere rel-Werte für ein und die selbe Verlinkung zu nutzen. Beispielsweise handelt es sich bei rel = “ugc sponsored” um ein zulässiges Attribut. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass der Link zum einen im Rahmen eines Sponsorings und auch mit benutzergenerierten Inhalten gesetzt wird. Zudem haben Sie die Option, das Attribut rel = “nofollow ugc” zu nutzen.

Muss ich bei gesponserten Links nun nofollow auf das neue Attribut umändern?

Es ist nicht erforderlich, eine bereits gesetzte Verlinkung mit nofollow für ein Sponsoring auf das Attribut “sponsored” umzuändern. Trotz Einführung der neuen Kennzeichnungsmethoden ist es möglich, bereits vorhandene Links bei nofollow zu belassen. Wenn Sie ein CMS nutzen, welches das Attribut nofollow automatisch an eine Verlinkung anfügt, dann kann es so bleiben. Es wird jedoch empfohlen, die Kennzeichnung auf “sponsored” umzuändern, wenn dies als nützlich angesehen wird.

Ist es weiterhin nötig Links aus Werbung und Sponsoring entsprechend zu kennzeichnen?

Diese Frage beantwortet Google mit “Ja”. Um ein Penalty auszuschließen, sollten Sie die Links mit den Attributen “sponsored” oder “nofollow” versehen. Von Google wird in diesem Fall “sponsored” bevorzugt, jedoch sind beide Attribute als gleichwertig anzusehen.

Falsches Attribut genutzt – was ist die Konsequenz?

Um falsche Attribute müssen Sie sich lediglich bei Links im Rahmen eines Sponsorings sorgen. Kennzeichnen Sie einen benutzergenerierten oder nicht-gesponserten Link als “sponsored”, dann kann es laut Google höchstens sein, dass diesem Link kein Linkjuice vererbt wird. Es gibt hierbei also keinen Unterschied zu anderen bereits als nofollow markierten Links. In der Regel ist es so, dass ein Link, der eine Anzeige markiert oder gesponsert wurde, auch als solches mit “sponsored” markiert werden soll. Die Verlinkung mit “nofollow” ist hierbei nicht falsch, es wird jedoch das Attribut “sponsored” bevorzugt.

Warum ist es sinnvoll, die neuen Attribute zu nutzen?

Wenn Sie die neuen Attribute wie “sponsored” oder “ugc” nutzen, dann kann Google die Verlinkungen zu Analysezwecken besser verwenden. Somit kann davon auch Ihr Inhalt betroffen sein, sofern andere Personen in Verlinkungen zu Ihnen die neuen Attribute ebenfalls nutzen.

Wird durch die neue Kennzeichnung nicht der Link-Spam unterstützt?

Auf zahlreichen Internetseiten mit der Möglichkeit Beiträge zu einem Inhalt zu verfassen, wird bereits auf verschiedene Weise dem Link-Spam entgegengewirkt. Dies geschieht beispielsweise durch Moderationstools, die auf Blogs oder ähnlich aufgebauten Seiten zunächst eine Überprüfung der Kommentare erfordern. Mit der Einführung und Verwendung der Linkattribute “ugc” und “nofollow” soll nun dafür gesorgt werden, dass der Spam eingedämmt wird. Laut Google ist es so, dass mit allen Linkattributen auf die gleiche Art umgegangen werden soll. Die Hinweise werden in Zukunft im Ranking berücksichtigt und wie nofollow behandelt. Google wird auch weiterhin Überprüfungen durchführen, auf welche Weise Links in der Google-Suche eingesetzt werden. Daran wird sich auch mit den neuen Kennzeichnungsmethoden zukünftig nichts ändern.

Ab wann gelten die Änderungen hinsichtlich der Attribute?

Hinsichtlich des Rankings ist es heutzutage notwendig, die Linkattribute nofollow, ugc und sponsored bei Verlinkungen zu verwenden. Ab dem 01.03.2020 sollen die neuen Attribute als Kennzeichnung im Rahmen von Indexierungen und Crawling dienen. Webseitenbetreiber, welche nur “nofollow” nutzen, damit eine Seite nicht indexiert wird (wozu Google nie geraten hatte), sollten auf gewöhnliche und von Google empfohlene Maßnahmen umsteigen wie Beispielsweise das: “noindex” – Tag. Da die nofollow Attribute lediglich dazu dienen, dass Google diesen Seiten nicht mehr folgt, bzw. keinen Linkjuice mehr vererbt, hat dies sogar negative Auswirkungen. Aufgrund dessen verbietet man dem Crawler somit den Zugriff auf diese Unterseite, sodass er nicht erkennt, ob die Seite in den Index aufgenommen werden muss oder nicht. Da er die Seite nicht crawlen kann und so auch nicht erkennt, ob ein noindex-Tag angegeben wurde, ist es unklar, ob eine Indexierung gewünscht ist.

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